Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Haftung des Hotels
1. Die Haftung des Hotels ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Bewertungen / Hotelportale und sonstige Publikationen
Zugelassen sind ausdrücklich nur diejenigen Bewertungen, die sich in gegenseitigen Absprachen und Einigungen gründen. Falsche bzw. unsachliche Bewertungen rechtfertigen eine sofortige Abmahnung. Bewertungen sind sachlich zu halten und auf Tatsachen zu begründen. Unsachliche Bewertungen aller Art rechtfertigen im einzelnen wie aber auch im wiederholten Falle eine sofortige Schadenersatzforderung in Höhe von min. 25.000,00€. Hotel Waldhaus Lauenhain bzw. dessen Betreiber behalten sich das Recht nach deutscher Rechtsprechung vor, E-Mail-/ Adressen und Anschriften die aus einen Hotelvertrag resultieren- für den Klagefall zu verwenden. Bewertungen, die nicht mit der Vertragsabwicklung im direkten Zusammenhang stehen, sind verboten. Im Falle fehlerhafter Bewertung bleibt dem geschädigten Vertragspartner das Recht privatrechtlicher Auseinandersetzung ausdrücklich vorbehalten. Sachlich haftende Personen sind sowohl die ausstellende jedoch auch die publizierende Person. z.B. Portal, Foren und dergleichen. Ausschließlichkeitsbestimmungen gelten nicht.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 5.000,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen nicht. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
4. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mittweida.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zustellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Hotelbuchungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden vom Hotel bestimmt und können in einer gesonderten Bestätigung schriftlich niedergelegt werden und sind dann Teil des Gastaufnahmevertrages, dies gilt auch für Buchungen über Dritte (Reiseagenturen, Hotelvermittler, Incomingbüros, Internetreservierungssysteme usw.)
7. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Der vom Kunden mit dem Hotel abgeschlossene Vertrag ist gesetzlich beidseitig bindend. Stornierungen oder Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
a/ Reservierungen zu Feiertagen oder sofern gesondert auf dem Angebot ausgewiesen:
b/ Stornierungen 7 Tage vor Anreise – 80% ;Stornierungen am Anreisetag = 100 % des gesamten Reservierungsvolumens.
c/ Zimmerpackete / Hotelspecials / Hotelangebote. Einzelne Tage zwischen den Zimmerpacketen / Hotelspecials / Hotelangebote können nicht storniert werden. Zu Zimmerpackete / Hotelspecials / Hotelangebote besteht ein Mindestaufenthalt der Vertraglich im Angebot aufgeführt wird. Vorzeitige Abreisen werden mit 100 % des Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Bei Teilstornierungen eines gesamten Zimmmervolumens behält sich das Hotel vor den vereinbarten Zimmerpreis der verbleibenden Zimmer neu zu kalkulieren da die Grundlage für das vorliegende Angebot das gesamte verhandelte Zimmervolumen war.(Je mehr Zimmer und je länger der Aufenthalt, umso günstiger der einzelne Zimmerpreis.)
2. Grundlage für die aufgestellten Stornierungsbedingungen deutscher Hotels ist: Urteil"Düsseldorf 30.7.1992 AZ 10U27/92 "....Wenn einer der Partner abspringt, muss er den Verdienst ersetzen, der dem anderen entgangen ist. Diese Regel gilt auch bei einer Reservierung in einem Hotel. Ob schriftlich oder auch telefonisch abgeschlossen. Wer Absagt muss das Zimmer bezahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Hotels; in diesem vom Gericht festgelegten Satz von -20 % (Ersparte Aufwendungen)
3. Grundsätzlich gilt: Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und bedürfen einer schriftlichen Rückbestätigung des Hotels
4. Eine bezahlte Stornorechnung kann der Gast innerhalb der nächsten 180 Tage erneut auf Übernachtungsleistungen anrechnen
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
3. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
4. das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
5. ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt "Geltungsbereich" Absatz 2 vorliegt.
6. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 80% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Allgemeines : Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Hotel Waldhaus Lauenhain schriftlich bestätigt worden sind.
AGB/2015
Vertragsabschluß, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Bei Reservierungen über Reservierungsagenturen oder über Hotelvermittler (Internet etc.) die eine Zimmeranzahl von fünf Zimmern übersteigt wird eine gesonderte Bestätigung vom Hotel erforderlich, eventuelle Rückbestätigungen und Vorauszahlungen müssen vom Kunden gegen bestätigt werden, bzw. die Vorauszahlungen zum Stichtag bezahlt sein (Eingang des Betrages auf unserem Konto). Bei Nichteinhaltung der Rückbestätigungspflicht durch den Kunden behält sich das Hotel vor die gesamte Reservierung zu stornieren. Des weiteren behält sich das Hotel vor auch bei Reservierung einzelner Zimmer eine Vorauszahlung per Kreditkarte etc. als Garantieleistung vorzunehmen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Soweit das Hotel im Rahmen des Vertragsverhältnisses Werkleistungen erbringt oder mit dem Kunden Verträge über die Lieferung neu hergestellter Sachen abschließt, verjähren evtl. Ansprüche wegen Mängel mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, für alle übrigen Ansprüche des Kunden beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Vorstehendes gilt nicht im Falle einer Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.